14 Sep
von admin - Kategorie: Finanzierung
Der gesetzliche Pflegeversicherte hat Anspruch auf die finanzielle Sicherstellung von Leistungen für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung.
Die Pflegeversicherung beruht auf dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches. Dort wird geregelt, wer dem Gesetze nach pflegebedürftig ist. Die Pflegeversicherung ist der einzige Zweig der Sozialversicherungen, bei dem der Beitragssatz festgeschrieben wurde, um die Lohnnebenkosten stabil zu halten.