05 Jun
von admin - Kategorie: Allgemein, Gesundheit
Ambulante Pflegedienste sind nicht nur bei langfristiger Pflegebedürftigkeit einsetzbar, sondern auch bei temporärer Krankheitsphase von der gesetzlichen Krankenversicherung zu tragen.
Bei der häuslichen Krankenpflege muss man unterscheiden zwischen “Krankenhausvermeidungspflege” und “Sicherungspflege”.
Krankenhausvermeidungspflege wird dann genehmigt, wenn – wie der Name besagt – durch die häusliche Pflege ein Krankenhausaufenthalt dadurch vermieden bzw. verkürzt werden kann oder wenn ein Krankenhausaufenthalt aufgrund von mangelnder Transportfähigkeit o.ä. nicht möglich ist.
Sicherungspflege wird verordnet, wenn sich eine ärztliche Behandlung nur mit Unterstützung einer ambulanten Pflege umsetzen lässt. Ein Verbandswechsel zum Beispiel ist typischer Bestandteil einer Sicherungspflege.
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