Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad e. V.) empfiehlt Pflegeeinrichtungen, die mit den „Tranzparenzberichten“ der Pflegekassen unzufrieden sind, dazu, juristische Mitttel in Betracht zu ziehen.

“Ein vorschnell veröffentlichter mangelhafter Qualitätsbericht kann für Einrichtungen, die nicht darauf reagieren, schlimme Konsequenzen haben. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen halten doch die Inhalte von offiziellen Internetseiten für glaubhaft, ziehen ihre Konsequenzen daraus und kündigen womöglich,” warnt die Vize-Bundesgeschäftsführerin des bad e. V., Rechtsanwältin Andrea Kapp.

Einen Präzedenzfall gab es bereits und er gibt der Rechtsanwältin Recht:
In dem Beschluss des Sozialgerichts Dessau-Roßlau (4. Januar 2010; Az.: S 3 P 90/09 ER) wird beschieden, dass der Ruf einer Pflegeeinrichtung in der Tat leiden kann, wenn ein fehlerhafter Transparenzbericht im Internet veröffentlicht wird. Das Gericht folgerte, dass die Pflegekassen den Bericht nicht veröffentlichen dürften, ehe in einem Hauptsacheverfahren geklärt ist, ob er tatsächlich Fehler enthält.

Kapp: “Dieses Beispiel belegt doch, dass die Einrichtungsträger gute Erfolgsaussichten haben, sich vor Gerichten gegen rechtswidrige Transparenzberichte zu wehren.”

  • Share/Bookmark