Zur Berechnung der Pflegestufen sind jene Minuten, die für den Patienten zur Grundversorgung aufgewandt werden müssen, möglichst exakt anzugeben.

Das heißt, wenn für den Toilettengang 40 Sekunden pro Weg eingerechnet werden, darf man nicht auf pauschal eine Minute pro Gang aufrunden. Erst in der Gesamtsumme dürfte aufgerundet werden, so entschied das Bundessozialgericht (BSG, B 3 P 10/08 R).

Wie sich die Pflegestufen im Einzelnen berechnen, lesen Sie hier noch einmal detailliert.

Die Pflegeversicherung – Was ist Was?

Die Pflegeversicherung –Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung

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