Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den so genannten Pflege-TÜV rasch wissenschaftlich evaluieren zu lassen. Zwar begrüße der Bundesrat, dass das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz die Voraussetzungen für mehr Transparenz in der Pflege geschaffen hat, eine Evaluation solle jedoch zeigen, inwieweit das Bewertungssystem geeignet ist, die von den Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität für Pflegebedürftige und Angehörige verständlich, übersichtlich und vergleichbar darzustellen. Sich daraus ergebene Korrekturmaßnahmen sollten ebenfalls zügig umgesetzt werden, um gute von schlechter Pflege zu unterscheiden.
Der Bundesrat hat damit den Antrag des Landes Rheinland-Pfalz auf kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung des sogenannten Pflege-TüVs verworfen und stattdessen einem Antrag aus Baden-Württemberg stattgegeben, der eine Evaluation des Tranzparenzberichtes fordert.
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