Wie im Beitrag zur Patientenverfügung bereits angesprochen, ist es sinnvoll, dass Sie zusätzlich zu einer Patientenverfügung eine Betreuungsverfügung verfassen, in dem Sie festlegen, wem Sie – sollte eine gesetzliche Vertretung für Sie notwendig werden – Ihre zu regelnden Angelegenheiten übertragen. Das kann ein Familienmitglied sein, aber auch jemand aus Ihrem sozialen Umfeld. Wenn Sie niemanden konkreten benennen möchten, können Sie darum bitten, dass man sich in einem bestimmten Kreis nach einem geeigneten Betreuer erkundigt, z.B. in der Kirchengemeinde oder in der Hausgemeinschaft. In einer Betreuungsverfügung ist ebenfalls Platz, dem ausgewählten Betreuer konkrete Vorstellung bzw. Wünsche hinsichtlich der Betreuung mitzuteilen.
Die Betreuungsverfügung ist rechtlich nicht bindend. Die Gerichte sind jedoch angehalten, diese Verfügungen als Grundlage für Ihre Entscheidung bei der Auswahl des Betreuers zu betrachten. Erst nach der Bestellung durch das Gericht kann der Betreuer für Sie rechtswirksame Geschäfte für Sie tätigen.
Einen Textvorschlag zum Verfassen einer Betreuungsverfügung finden Sie hier.
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