Die Pflegeversicherung – Teil 2 Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung
14
Sep
von admin - Kategorie: Finanzierung
Der gesetzliche Pflegeversicherte hat Anspruch auf die finanzielle Sicherstellung von Leistungen für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung.
Grundpflege
Die Grundpflege umfasst die Teilbereiche Körperpflege, Ernährung und Mobilität.
Körperpflege
- Waschen
- Duschen
- Baden
- Zahnpflege
- Kämmen
- Rasieren
- Hilfe bei Darm- und Blasenentleerung
Ernährung
- mundgerechte Zubereitung der Nahrung (hiermit ist nicht das Kochen bzw. die Zubereitung der Speise gemeint, sondern das Kleinschneiden von Brot/Fleisch)
- Aufnahme der Nahrung (z.B. das Füttern oder die Gabe von Sondenkost)
Mobilität
- selbständiges Aufstehen und Zubettgehen (einschließlich Umlagern)
- An- und Auskleiden
- Gehen und Stehen
- Treppensteigen
- Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung (dies gilt allerdings nur für Arzt- und Therapeutenbesuche etc., nicht jedoch für Spaziergänge)
Hauswirtschaftliche Versorgung
- Einkaufen
- Kochen
- Spülen
- Reinigen der Wohnung
- Beheizen der Wohnung
- Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
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