Der gesetzliche Pflegeversicherte hat Anspruch auf die finanzielle Sicherstellung von Leistungen für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung.

Grundpflege

Die Grundpflege umfasst die Teilbereiche Körperpflege, Ernährung und Mobilität.

Körperpflege

  • Waschen
  • Duschen
  • Baden
  • Zahnpflege
  • Kämmen
  • Rasieren
  • Hilfe bei Darm- und Blasenentleerung

Ernährung

  • mundgerechte Zubereitung der Nahrung (hiermit ist nicht das Kochen bzw. die Zubereitung der Speise gemeint, sondern das Kleinschneiden von Brot/Fleisch)
  • Aufnahme der Nahrung (z.B. das Füttern oder die Gabe von Sondenkost)

Mobilität

  • selbständiges Aufstehen und Zubettgehen (einschließlich Umlagern)
  • An- und Auskleiden
  • Gehen und Stehen
  • Treppensteigen
  • Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung (dies gilt allerdings nur für Arzt- und Therapeutenbesuche etc., nicht jedoch für Spaziergänge)

Hauswirtschaftliche Versorgung

  • Einkaufen
  • Kochen
  • Spülen
  • Reinigen der Wohnung
  • Beheizen der Wohnung
  • Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
  • Share/Bookmark