Leistungsumfang Pflegegeld und Sachleistungen
Ab dem 1.10.2010 beträgt das Pflegegeld:
für Stufe I: 225 Euro
für Stufe II: 430 Euro
für Stufe III: 685 Euro
Die Beiträge für ambulante Sachleistungen betragen seither:
für Stufe I: 440 Euro
für Stufe II: 1040 Euro
für Stufe III: 1510 Euro
Für Stationäre Sachleistungen (Pflegeheime) zahlen die Pflegekassen:
für Stufe I: 1023 Euro
für Stufe II: 1279 Euro
für Stufe III: 1510 Euro
und für Stufe III Härtefall 1825 Euro.
Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege:
Ist eine (private) Pflegeperson vorübergehend wegen Krankheit oder Urlaub an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer (professionellen) Ersatzpflege für bis zu vier Wochen.
Dies wird mit maximal 1510 Euro vergütet.
Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel werden unabhängig der jeweiligen Pflegestufe gewährt, sofern jedoch mindestens Pflegestufe I vorliegt. Pflegeheimbewohner haben allerdings keinen Anspruch auf die Gelder für Pflegehilfsmittel, da das Pflegeheim diese vorhalten muss.
Pflegehilfsmittel sind z.B. Pflegebetten, Toilettenrollstühle oder Badewannenlifte zur Erleichterung der Pflege, Gehhilfen und Haus-Notrufsysteme für den Erhalt von Mobilität, sowie Verbrauchsmittel wie Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel etc.
Die Kosten werden auf Antrag übernommen, die Pflegekasse überprüft die individuellen Bedürfnisse und Gegebenheiten. Eine ärztliche Verordnung ist nicht notwendig.
Umbaumaßnahmen
Wenn Umbaumaßnahmen in der Wohnung des Pflegebedürftigen notwendig sind, z.B. Türverbreiterungen, Badewannenumbau, Rampen etc., gewährt die Pflegekasse Zuschüsse. Dieser Zuschuss beträgt pro Maßnahme maximal 2557 Euro, abhängig von der Höhe des Kosten und dem Einkommen/Vermögen des Pflegebedürftigen
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