Pflegestufe I:
Leistungen der Pflegeversicherung in der Pflegestufe I erhalten pflegebedürftige Menschen, wenn Sie für wenigstens zwei der Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Grundpflege mindestens einmal täglich Hilfe benötigen und zusätzlich mehrfach die Woche Unterstützung bekommen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Die Pflegeversicherung schreibt einen zeitlichen Mindestaufwand für die Grundpflege und für die hauswirtschaftliche Versorgung vor. Insgesamt muss dieser mindesten 1,5 Stunden betragen, davon muss mehr als die Hälfte der Zeit auf die Grundpflege entfallen.
Pflegestufe II:
Leistungen der Pflegeversicherung in der Pflegestufe I erhalten pflegebedürftige Menschen, wenn Sie mindestens drei Mal täglich für wenigstens zwei der Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Grundpflege mindestens einmal täglich Hilfe benötigen und zusätzlich mehrfach die Woche Unterstützung bekommen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Im Tagesdurchschnitt muss der Mindestaufwand mindesten 3 Stunden betragen, davon müssen mehr als 2 Stunden auf die Grundpflege entfallen.
Pflegestufe III:
Leistungen der Pflegeversicherung in der Pflegestufe III erhalten pflegebedürftige Menschen, wenn Sie rund um die Uhr für wenigstens zwei der Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Grundpflege mindestens einmal täglich Hilfe benötigen und zusätzlich mehrfach die Woche Unterstützung bekommen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Im Tagesdurchschnitt muss der Mindestaufwand mindesten 5 Stunden betragen, davon müssen mehr als 4 Stunden auf die Grundpflege entfallen.
Kommentar schreiben