Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK) setzt sich für die Verankerung der Familiengesundheitspflege in Deutschland ein. Im Einzelnen geht es darum, wie Berufspfleger und Hebammen einen Beitrag zur Unterstützung von Familien leisten können.
Das Konzept basiert auf dem international anerkannten Ansatz der Weltgesundheitsorganisation (WHO) „Family Health Nurse“ und soll Familien in Krisensituationen bei der Bewältigung des Alltags und dem Zugang zu Leistungen des Sozial- und Gesundheitswesens unterstützen. Derzeit wird die Weiterbildung für Pflegefachkräfte und Hebammen an fünf Standorten angeboten.

Um interessierten Berufsgruppen die Teilnahme an der berufsbegleitenden, zweijährigen Weiterbildung zu erleichtern, hat die Robert Bosch Stiftung ein Stipendiatenprogramm ausgeschrieben, das auch durch die B. Braun-Stiftung, Pfizer Deutschland GmbH und die Union Versicherungsdienst GmbH gefördert wird.

Einsendeschluss für eine Bewerbung um ein Stipendium ist der 15. März 2010. Die Stipendiaten erhalten einen Zuschuss zu den Lehrgangsgebühren in Höhe von 2000 Euro.

Aufgaben und Ziele der Familiengesundheitspflege

    • Frühzeitiges Erkennen potenzieller und aktueller Gesundheitsprobleme
    • Beratung und Begleitung im Kontext sozialer Gesundheitsfaktoren wie Pflegebedürftigkeit, Schwangerschaft, Gewalt, Armut und Gesundheit, Migration und Gesundheit.
    • Verbindungsglied zum Hausarzt, anderen Gesundheits- und Sozialberufen; ggf. als ‚Lotsen’ für angrenzende Bereiche wie z.B. Sozialamt, Arbeitsamt etc.
    • Pflege und Versorgung im Anschluss an Krankenhausbehandlung erbringen u.v.m.

An welche Zielgruppen richtet sich die Familiengesundheitspflege?

    • gesundheitlich, sozial und wirtschaftlich benachteiligte Familien
    • Migranten,
    • Kinder, Jugendliche, allein stehende ältere Menschen,
    • Schwangere, drogenabhängige Schwangere
    • alleinerziehende Mütter und Väter,
    • Familien in Krisen- und Umbruchsituationen,
    • Familien, die von akuten und/oder chronischen Krankheiten und/oder Behinderung betroffen sind,
    • pflegebedürftige Menschen im familiären Umfeld,
    • Individuen, Familien oder Gruppen mit erschwertem Zugang zum Gesundheits- und Sozialsystem, u.a..

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