In der Debatte um die Bewertung von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten in Form von Pflegenoten hat sich die Verbraucherzentrale des Landes Rheinland-Pfalz eingeschaltet und eine „Gebrauchsanleitung“ für Interpretierung der Pflegenoten herausgegeben.
Die Bewertungen seien irreführend, wenn Einrichtungen mit einer hohen Pflegequalität wegen Mängeln in der Dokumentation schlechte Noten erhielten und umgekehrt Einrichtungen mit gravierenden Mängeln bei der Pflege dies durch das Erfüllen formaler Kriterien wie z.B. dem Vorliegen schriftlicher Verfahrensanweisungen zum Verhalten in Notfällen ausgleichen können.
Die Verbraucherzentrale rät den Betroffenen, sich „auf keinen Fall nur auf die Gesamtnote oder die Note in den einzelnen Qualitätsbereichen der Einrichtung“ zu verlassen. Wichtig seien vielmehr die Einzelnoten etwa für die Kriterien “Pflege und medizinische Versorgung” oder “Umgang mit demenzkranken Bewohnern”. Diese Informationen seien jedoch erst auf einer zweiten Darstellungsebene nach gezielter Suche abrufbar.
Die „Gebrauchsanleitung“ kann ab sofort im Internet heruntergeladen werden.
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