07 Feb
von admin - Kategorie: Pflege & Politik
Osteuropäische Haushaltshilfen, die durch die Arbeitsagentur vermittelt wurden, dürfen jetzt auch „notwendige pflegerische Alltagshilfen“ durchführen. Das heißt, sie dürfen pflegerische Hilfsleistungen bei der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität vornehmen, wie zum Beispiel beim An- und Ausziehen. Bislang waren das Essenkochen und der Wohnungsputz erlaubt, nicht jedoch beispielsweise die Unterstützung der Pflegebedürftigen beim Gang zum Klo. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz begrüßt diese Neuregelung. Damit würde für Pflegebedürftige, die zu Hause betreut werden, ein wichtiger Baustein zur häuslichen Versorgung gelegt.
Betroffene, die sich zu dieser Thematik näher informieren möchten, insbesondere wegen Einzelheiten zur Vermittlung von Hilfskräften und den konkreten Bedingungen, können die Broschüre „Hilfe rund um die Uhr – (l)egal durch wen“ auf der Website der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. herunterladen. Dort finden Sie übrigens noch weitere interessante Broschüren rund um das Thema Pflege zum Downloaden.
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