Der Wirbel um die Pflegenoten verstärkt sich. In der gemeinsamen Pressemitteilung des Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (BAGFW) vom 4.Januar wurde berichtet, dass nun 14 Verbände der Wohlfahrt und der privaten Träger Klage gegen die Gültigkeit der Qualitätsprüfrichtlinie (QPR) eingereicht haben.

Hier ein (redaktionell gekürzter) Auszug aus der Presseerklärung:

“Mit Hilfe von Erhebungsbögen für die ambulante und stationäre Pflege werden die verschiedenen Qualitätskriterien erfasst und bewertet. Gegen die Gültigkeit der neuen QPR, die zum 1. Juli 2009 durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) genehmigt wurde, haben die Trägerverbände der Pflegeeinrichtungen jetzt Klage eingereicht.

Die 14 Verbände der Wohlfahrt und der privaten Träger, die zusammen fast 95 % aller zugelassenen Pflegeeinrichtungen in Deutschland vertreten, klagen, dass entgegen der gesetzlichen Vorgabe den Trägerverbänden im Beteiligungsverfahren vor der Genehmigung der neuen QPR die notwendigen Informationen nicht komplett zur Verfügung gestellt worden. Insbesondere wurde die Prüfanleitung, anhand derer der MDK feststellt, ob ein Kriterium erfüllt ist, offiziell nicht vorgelegt.

Berichte aus der Praxis lassen deutlich werden, dass
a) bei den seit Juli 2009 bundesweit vorgenommenen Qualitätsprüfungen die Prüfanleitungen nicht einheitlich waren und
b) die Transparenzkriterien nicht in der vertraglich miteinander festgelegten Form in die
QPR eingearbeitet wurden.

Auf diesen erheblichen Mangel haben die Trägerverbände sowohl das BMG als auch den Spitzenverband der Pflegekassen (GKV) aufmerksam gemacht. Es wurde zwar nachgebessert, eine exakte Übernahme und Umsetzung der Transparenzkriterien in die MDK-Prüfanleitungen ist jedoch nicht erfolgt. Damit werden aus Sicht der Trägerverbände Vertragsverletzungen begangen.

Es ist ein Skandal, dass MDS und GKV in letzter Sekunde quasi durch die Hintertür das gemeinsame Verhandlungsergebnis einseitig geändert haben und dass diese
vertragswidrigen Anweisungen zunächst für alle Prüfer der MDK-Gemeinschaft verbindlich sein werden.”

Die vollständige Presseerklärung lesen sie hier.

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