Je nach Pflegestufe zahlt die Pflegekasse rund 30-50% der anfallenden Kosten für Heim oder ambulante Pflege. Für den Rest muss in erster Linie der Pflegebedürftige aufkommen. Er muss dafür bis zu dem Sockelbetrag von 2600 Euro auch an seine Ersparnisse ran. Ein Haus, in dem mindestens der Ehegatte wohnt, darf allerdings nicht angetastet werden.
Reicht das Geld vom Pflegebedürftigen nicht aus, wird geprüft, inwiefern das Geld vom Ehegatten herangezogen werden darf. Hierfür werden beide Renten addiert und ein Sockelbetrag von 970 Euro für den Partner “übrig gelassen”. Der Rest muss für die Pflegekosten aufgewandt werden.
Wenn auch dieses Geld nicht ausreicht, werden die Kinder finanziell in die Verantwortung genommen. Hierfür werden vom Einkommen (bei Verheirateten werden beide Einkommen addiert) Fixausgaben wie Unterhaltszahlungen oder Kreditraten fürs Haus abgezogen. Von dem Rest müssen 50% für die Pflege des pflegebedürftigen Elternteils erbracht werden. Dabei bleibt Ehepartnern jedoch mindestens 2500 Euro, Alleinstehenden 1400 Euro als Freibetrag zur freien Verwendung.
Erst wenn all diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind, übernimmt das Sozialamt die übrigen Kosten.
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